Förderrichtlinien der Julius Hackethal Stiftung

1. Allgemeines

Die Julius Hackethal Stiftung ist eine gemeinnützige Treuhand-Stiftung, die sich in den Themen engagiert:

2. Förderungsvoraussetzungen

Von der Julius Hackethal Stiftung unterstützte Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:

3. Antragstellung

3.1. Anträge können ganzjährig formlos, schriftlich mit den unter 3.3. aufgeführten erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle der Julius Hackethal Stiftung eingereicht werden.

3.2. Anträge per Telefon, Fax oder E-Mail werden nicht entgegengenommen. Bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen zu rechnen.

3.3. Enthalten sein muss insbesondere eine aussagekräftige Beschreibung des angestrebten Zwecks, ein detaillierter Kostenvoranschlag sowie ein Finanzplan unter Nennung evtl. weiterer Finanzierungsquellen umfassen.

3.4. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers/in auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.

3.5. Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich von der Geschäftsstelle der Stiftung.

4. Bewilligungsgrundsätze

4.1. Die bewilligten Beträge können erst nach Abschluss (Unterzeichnung) einer Vereinbarung zwischen der Julius Hackethal Stiftung und dem Antragsteller ausgezahlt werden.

4.2. In der Vereinbarung ist das Vorhaben unter Hinweis auf den Förderungsantrag kurz zu beschreiben.

4.3. Der Antragsteller hat zu bestätigen, dass er die Richtlinien der Julius Hackethal Stiftung kennt und die sich daraus für den Antragsteller ergebenden Pflichten übernimmt.

4.4. In die Vereinbarung sind folgende Bewilligungsauflagen aufzunehmen:

4.5. Die bewilligten Mittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Bei der Berechnung von Personalmitteln sind höchstens die Vergütungen im öffentlichen Dienst zugrunde zu legen. In die Vereinbarung können weitere Auflagen aufgenommen werden.

5. Verwendungsnachweis

5.1. Die Verantwortlichen des geförderten Projektes sind verpflichtet, einen zeitnahen Nachweis über die Verwendung der bewilligten Mittel zu führen. Darin enthalten sein muss insbesondere die Gegenüberstellung der veranschlagten und der tatsächlichen Kosten sowie der veranschlagten und der tatsächlich erhaltenen Finanzierungsmittel.

5.2. Der Nachweis ist durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen zu führen, die sich auf den gesamten und auf den geförderten Betrag beziehen.

5.3. Erstreckt sich die Laufzeit einer geförderten Maßnahme über einen Zeitraum von einem Jahr, so ist jeweils nach Ablauf eines Jahres binnen einer Frist von 4 Wochen ein vorläufiger Verwendungsnachweis unter Beachtung der vorstehenden Regelungen vorzulegen.

5.4. Die Stiftung ist nicht Vertragspartner von eventuell aus ihren Fördermitteln beschäftigten Mitarbeitern. Eine öffentliche Bekanntgabe der Förderung ist mit der Geschäftsstelle der Stiftung abzustimmen.

6. Auszahlung

Die Auszahlung von Finanzmitteln erfolgt auf Abruf nach Bewilligung des Antrages und nach Erklärung des Antragstellers, dass mit den Arbeiten an dem Projekt, auf das sich der Antrag bezieht, begonnen wurde.

Bewilligte Fördermittel, die nach 18 Monaten nicht abgerufen worden sind, verfallen, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine spätere Verwendung vereinbart wird.

7. Rückzahlungspflicht

Der Mittelempfänger ist verpflichtet, die geleistete Förderung ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn:

8. Widerruf

Die Julius Hackethal Stiftung behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern.

Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz der Tätigkeit der Julius Hackethal Stiftung.

Hieraus lassen sich keine Ansprüche - gleich welcher Art - gegen die Julius Hackethal Stiftung herleiten.

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9. Anschrift und Kontaktdaten

Julius Hackethal Stiftung
PF 100612
04006 Leipzig

Ansprechpartner: Frau Carmen Wloczyk
Phon: 0341 / 39 299 274
Web: www.julius-hackethal-foundation.com
Email: info@julius-hackethal-stiftung.org